Vollmacht

Eine Unterschrift, viel Bevollmächtigte

Mit einer Vollmacht können Sie den Postempfang durch Stellvertreter im Unternehmen regeln. Die bevollmächtigten Personen bestätigen den Erhalt der Sendungen rechtsgültig mit Unterschrift.

Die Abholung avisierter Sendungen am Postschalter soll an geeignete Personen delegiert werden können. Die Dienstleistung Vollmacht ist eine unkomplizierte Lösung für den reibungslosen Postempfang.

  • Abholung avisierter Sendungen ohne Zeitverzug
  • Bevollmächtigung mehrerer Personen über eine einzige Vollmacht möglich
  • Sicherheit dank elektronischer Erfassung der Vollmacht
  • Jederzeit eine aktuelle Übersicht über alle Bevollmächtigten
  • Verwaltung rund um die Uhr im Internet zu einem ermässigten Preis

Bevollmächtigte können auch Auszahlungsbelege für Baranweisungen, Zahlungsanweisungen sowie Auszahlungsscheine entgegen nehmen.

Ab dem zweiten Halbjahr 2013 wird eine zusätzliche kostenlose Alternative angeboten. Diese Alternative eignet sich vor allem für Privatkunden, die nur gelegentlich Drittpersonen zur Abholung von avisierten Sendungen bevollmächtigen.