Qualitätsstandards

Hinweise für Umschlaghersteller und -Importeure sowie Druckereien, Werbeagenturen und Lettershops.

Das für die Umschlagherstellung verwendete Papier sollte mindestens folgende Qualitätsstandards erfüllen:

Flächengewicht

Norm DIN 680 ISO 536

Das effektive Flächen- resp. Papiergewicht soll nicht mehr als 8% vom Nenn-Flächengewicht abweichen.

Papierdicke

Norm DIN EN 20534

Die effektive Papierdicke soll nicht mehr als 8 % von der Nenn-Papierdicke abweichen.

Reisslänge

Norm DIN 53112 ISO 1924/2

Vom Flächengewicht abhängige Mindest-Reisslängen:

Flächengewicht Längs-Faserrichtung Quer-Faserrichtung
80 g/m2 4'700 m 2'900 m
100 g/m2 4'500 m 2'900 m
120g/m2 4'100 m 2'500 m

Luftdurchlässigkeit / Porosität

Norm ISO 5636-3 ISO 8791-2

Damit auch Vakuumtechnik eingesetzt werden kann, soll die Porosität 650 ml/Min. nicht überschreiten (Messmethode Bendtsen).

Glätte / Rauhigkeit

Norm DIN 53107 + DIN 53108 ISO 5627 + ISO 8791-2 bzw. 4

Briefe lassen sich in der Regel gut mechanisch vereinzeln, wenn sie eine Glätte (Bekk) von etwa 18 bis 30s aufweisen.

Durchsichtigkeit / Lichtundurchlässigkeit (Opazität) / Transparente Papiere

Norm ISO 1831

Für die maschinelle Lesbarkeit der Adresse dürfen unter Beleuchtung keine störenden Zeichen in den Adressbereich durchscheinen. Das erfordert einen Adressträger mit einer Opazität von mindestens 85%. Bei Fensterumschlägen besteht die Gefahr, dass Zeichen vom unter der Adresse liegenden Papier die Lesbarkeit der Adresszeichen beeinträchtigt.

Tipp: Verwenden Sie Papiere mit einem Flächengewicht von 80 g/m2 oder höher. Diese sind bezüglich der Opazität in der Regel unkritisch.

Transparente Papier-Umschläge sind für die maschinelle Verarbeitung oft ungeeignet. Erstens schimmern Zeichen unter dem Adressteil durch und beeinträchtigen die Lesbarkeit. Zweitens haften die Barcodes schlecht und verwischen in der weiteren Verarbeitung. Deshalb gelten Transparent-Umschläge als Spezialsendungen mit Zuschlag.

Tipp: Wenn Sie solche Sendungen vorsortieren, sparen Sie sich den Zuschlag für die Handsortierung oder profitieren zumindest von einem reduzierten Zuschlag.