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Konditionen Inkassolösungen beleglose Nachnahme (BLN)
Darauf sollten Sie achtenFür die korrekte Ausführung Ihres Versandauftrags mit belegloser Nachnahme (BLN) müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
Voraussetzungen
Die Zusatzleistung beleglose Nachnahme (BLN) ist nur für Inlandssendungen möglich. Sie wird exklusiv für Geschäftskunden erbracht, die eine grosse Zahl an Sendungen (Briefe oder Pakete) gegen Nachnahme versenden.
Um von der Zusatzleistung beleglose Nachnahme (BLN) zu profitieren, müssen Sie als Geschäftskunde bei der Schweizerischen Post registriert sein. Zudem benötigen Sie für den elektronischen Austausch der Sendungsdaten mittels DataTransfer ein eigenes System. Ihr Kundenberater unterstützt Sie gerne beim Einrichten der DataTransfer-Schnittstelle.
Vereinfachte Sendungsvorbereitung
Mit der Lösung beleglose Nachnahme (BLN) entfällt das Ausfüllen und Aufkleben des Belegs «Nachnahme-Einzahlung». Sie versehen Ihre Sendungen mit dem Sendungsbarcode, dem Zusatzleistungsbarcode «BLN» (Nachnahmebetrag) und der Empfängeradresse und geben sie wie gewohnt auf.
Mittels DataTransfer übermitteln Sie die Sendungsdaten (Sendungsnummer, Empfängeradresse und Nachnahmebetrag) kurz vor der Sendungsaufgabe an die Post.
Annahmestellen
- Poststellen und Geschäftskundenschalter
- Für grössere Auflagen: Brief- oder Logistikzentren Briefverarbeitung
Die Vorteile der Zusatzleistung beleglose Nachnahme (BLN)
- Weniger Aufwand bei den Versandvorbereitungen
- Schnellere und einfachere Sendungsaufgabe
- Elektronischer Austausch von Daten nach Ihren Bedürfnissen
- Preisvorteil von 3 Franken gegenüber der beleggebundenen Nachnahme (N)
- Direkte Auslösung der Zahlung im Moment der Sendungsübergab