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Weiterführende Inhalte
Leitfaden für Finanzinstitute
Steckbrief
- Dienstleistung für Neukunden aller Institute, welche die Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg eröffnen.
- Echtheitsbescheinigung des amtlichen Ausweises mit Foto für alle natürlichen Personen.
- Bankenkonformität wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung bestätigt.
- Die Dienstleistung wird in allen Poststellen in der ganzen Schweiz (exkl. PostFinance-Filialen) angeboten.
Aufgaben des Instituts
- Entscheiden Sie sich für die Zahlungsart, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Die entsprechenden Informationen erhalten sie unter «Zahlungsarten».
- Informieren Sie Neukunden über die Vorschriften im Zusammenhang mit der Identifikation des Vertragspartners, die die Echtheitsbescheinigung der Kopie des amtlichen Ausweises erfordert.
- Informieren Sie die Neukunden über die Möglichkeit, bei der Schweizerischen Post eine Echtheitsbescheinigung erstellen zu lassen sowie über das Vorgehen. Um eine Echtheitsbescheinigung zu erhalten, muss ein Kunde am Schalter einen akzeptierten amtlichen Ausweis vorweisen (vorzugsweise einen Pass oder eine Identitätskarte).
Ablauf am Schalter
- Der Neukunde erscheint am Schalter einer Poststelle seiner Wahl und verlangt «Die Gelbe Identifikation».
- Der/die Mitarbeitende der Schweizerischen Post prüft das vorgelegte Ausweispapier (Gültigkeit, Foto), kopiert die erforderlichen Seiten (Personalien, Foto, Gültigkeit, evtl. Verlängerung) und bringt den Stempel «Originaldokument eingesehen von» an. Anschliessend schreibt der/die Mitarbeitende der Schweizerischen Post (in blauer Farbe) seinen/ihren Namen und Vornamen auf den Stempel, unterschreibt diesen und bringt den Datumsstempel der Poststelle an.
- Der Kunde erhält die echtheitsbestätigte Kopie seines vorgelegten Ausweises.
