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Eigenhändig
Eigenhändig
Persönliche Auslieferung
Soll Ihre Sendung einer ganz bestimmten Person ausgeliefert werden, senden Sie sie eigenhändig.
Bringen Sie den Vermerk «Eigenhändig» oberhalb der Adresse an. Eigenhändige Sendungen können nur an urteilsfähige, natürliche Einzelpersonen adressiert werden. Dabei muss der Vorname ausgeschrieben werden. Eine Adressierung an die Geschäftsadresse von natürlichen Personen ist nicht möglich. In diesem Falle garantiert die Schweizerische Post keine eigenhändige Auslieferung an den gewünschten Adressaten. Sie liefert die Sendung allenfalls einer bevollmächtigten Person aus. Vermerke wie «persönlich», «privat» oder «eigenhändig» auf uneingeschriebenen Sendungen werden nicht berücksichtigt. Die Zusatzleistungen «Eigenhändig» und «Rückschein» können auch kombiniert werden.
Preise und Konditionen
Zusatzleistungen Einschreiben (R)
| Leistungen | Preise |
|---|---|
| Rückschein (Zuschlag) | CHF 3.00 |
| Eigenhändige Auslieferung (Zuschlag) | CHF 6.00 |
Alle Preise verstehen sich inkl. MWSt.
